Moin
ich erinnere mich da an eine große Diskussion zum Thema Urheberrecht bezüglich der Auslese. Stichwort: Fulda
Mir ist erinnerlich, das wir hinsichlich der Ausnutzung solcher Beiträge (kuk=klauen und kommerziell nutzen) schwammen und unsicher waren und meinten, ein Volljurist sollte mal was dazu sagen.
Mein Rechtsgefühl sagt mit, dass mit den posten und der allgemein bekannten Tatsache, dass hier ein Beitrag archiviert wird / werden kann, ein Einverständnis zum öffentlichen archivieren implizit vorliegt. Ob diese Dateien dann nur offline stehen oder auch gezippt zum download zur Verfügung stehen, sollte dabei keinen Unterschied mehr machen - download bzw. das lokal verfügbar machen der Inhalte ist jedesmal technisch auch für den Laien problemlos möglich. Auch das Angebot auf einen anderen Server - sofern keine weitere Manipulation der Datei geschieht - sollte möglich sein. Das könnten man jedenfalls aus dem Umstand schließen, dass Suchmaschinen wie Google unbehelligt so verfahren. Wir hatten eine ähnliche Diskussion neulich in der Lounge.
Da könnte aber mal ein mitlesenden Volljurist was zu sagen. Eine spannende Frage, die man dann streng genommen auch hinsichtlich der Auslese oder der Featureartikel (sofern dort mal Forumsbeiträge "ausgewertet" werden sollten) aufwerfen könnte. <halbscherzhaft>Und wo wir schon dabei sind: Könnte jemand sich durch das Voting in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen, wenn seine Beiträge nämlich nie archiviert werden und daraus ja ein potentieller Arbeitgeber schließen könnte, dass der Poster wenig Ahnung habe oder nicht Neues oder nur dummes Geschwätz zu bieten hat?</>
Portieren wir mal diese Diskussion auf die hiesige Idee. Sind die damaligen Bedanken auf Grend des besonderen Interesses nun beudeutungslos geworden?
Ich will mich nicht damit herausreden, dass ich nach meiner Erinnerung wenig bedenken hatte und habe, sofern und soweit es nur um das zuvor bekannte protokollieren (Archiv) oder ausformulieren mit Quellenangabe und Namensnennung (Auslese) geht. Wie gesagt, ein Volljurist wäre die Rettung :-)
BTW: Wessen Urheberrechte können denn verletzt sein? Die des Posters oder auch die des Autors der den Beitrag tragenden HTML-Datei?
Und wenn es diese Bedenken gäbe: Gelten die dann auch für (z.B.) http://cs.uni-bonn.de/selfhtml/?
Viele Grüße
Swen