Hallo Dabbel-Eitsch Di,
KEINE PANIK!
Lest bitte unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/1 BvR 581/00 nach, wieso darf Heinrich heine so was? Ist das Gerechtigkeit? Nur weil er tot ist? Merks mir fürs nächste Mal!
Du bist süß! Dein Posting war
1. völlig off-topic
2. werblicher Natur
3. ein Fall für die Lyrik-Polizei
Das sind gleich drei Gründe auf einmal, um aus dem Forum zu fliegen. Auf der anderen Seite darf man natürlich auch mal eine Runde Schmollen, wenn man mal nicht am virtuellen Türsteher vorbeikommt...
Ciao,
CG
P. S. Das BVG hat in dieser Entscheidung keinem Forumsbetreiber verboten, Postings von Heinrich Heine zu löschen...