mdkiller: ABG-Pfandrecht der Banken und Sparkassen

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Hallo,

Ich bin sicher kein Freund dieser Systeme, aber du beschreibst nicht die Konsequenzen eines Falles, sondern die Möglichkeit, die sich dieses Unternhemen vorbehält. Hast du einmal die AGB deiner Hausbank gelesen?

zu der kann ich zumindest hingehen und ein gespräch verlangen und die dürfen das geld von solchen konten auch nicht für sich behalten. oder?

Auszug aus dem AGB einer Sparkasse:

"Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager-und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben).
Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen."

Also wenn du Schulden bei deiner Bank hast, kann diese dein Guthaben pfänden (AGB-Pfandrecht). Bin jetzt nur zu faul, von den einzelnen Banken die AGBs durchzusehen, aber es wird sich jede dieses Recht eingeräumt haben...

Gruß

mdkiller

freundl. Grüße aus Berlin, Raik