Andreas Korthaus: ABG-Pfandrecht <- hat mit meinen bedenken nix zu tun

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Hi!

das geld auf meinem konto kann von meiner sparkasse nicht zu ihren eigenen gunsten einbehalten werden, weil jemand geld mit einer geklauten kredit-karte auf mein konto einzahlt oder die sparkasse entscheidet, das die geschäfte auf diesem konto - auch bei ordnungsgemässem zahlungsverkehr - ihr "irgendwie", aber nicht näher zu bezeichnend "anrüchig" vorkommen. dazu ist nur der staat berechtigt, wenn er entsprechende verdachtsmomente und beweise vorlegen kann.

Das steht genau in den AGBs unter welchen Bedingungen was genau passiert, und da steht auch dass das Geld zurückgebucht wird.
Paypal gehört Ebay AFAIK, und denen will ich solche Geschäftspraktiken nicht unterstellen.

ich hab vorgestern eine benachrichtigung von jemandem aus der gleichen strasse im briefkasten gehabt. wenn ich nix gesagt hätte, hatte ich das einfach abholen können.

Das bekommst Du nicht ohne Ausweis.

nochmal: ich halte es für sinnvoll, erst mal nach alternativen zu schauen.

Bis Du die gefunden hast ist die Aktion vorbei.

Grüße
Andreas