Hi,
die ersten sind wir offenbar nicht:
http://www.google.com/search?q=verein+satzung+"virtuelle+treffen"
nunja, ich habe bei kurzem Überflug aber nicht entdeckt, daß eine im Vereinsrecht ja vorgeschriebene Mitgliederversammlung tatsächlich - satzungsmäßig abgesegnet - online stattfinden kann.
Bei http://www.theparallax.org/satzung.html z.B. heißt es zwar:
"7.4 Als Mitgliederversammlung gelten "reale" Treffen, sowie zukünftig auch virtuelle Treffen. Sobald diese Möglichkeit zur Verfügung steht wird diese Satzung um die entsprechenden Punkte zu virtuellen Mitgliederversammlungen erweitert werden."
aber das steht dort wohl so seit "© Copyright 2001" ;-)
freundliche Grüße
Ingo