Moin,
Eventuell sollte man der Dame irgendwie begreiflich machen, dass das kein Problem ist und die Gründe darlegen (wenn das ihr Aufhänger sein sollte).
:-) Die Vereinsmeinung ist (leicht umformuliert) aus einem Antwortschreiben an die Rechtspflegerin :-) Es geht (neben drei vier anderen Punkten) um die Frage, ob virtuelle Sitzung überhaupt möglich ist. Die Rechtspflegerin stand auf dem Standpunkt, so etwas ginge nicht und gebe es auch nicht. Sie kannte weder solche Regelungen noch war ihr im Schriftum eine solche Zulässigkeit untergekommen. Ich nehme an, dass in ihrem Tätigkeitsfeld bislang Vereine wie der unsere noch nicht aufgetaucht sind. In der Satzungsrealität anderer Registergerichte ist so etwas allerdings gängig. Ich hatte bei den Recherchen für die Antwort beim hiesigen Amtsgericht nachgefragt.
Viele Grüße
Swen Wacker