Hallo.
wäre das eigentlich erstmalig der Fall oder gibt es schon andere Vereinssatzungen mit einer Regelung für virtuelle Versammlungen?
Diese Frage solltest du dort stellen, wo "Der Club der toten Dichter" angemeldet ist?
MfG, at
Hallo.
wäre das eigentlich erstmalig der Fall oder gibt es schon andere Vereinssatzungen mit einer Regelung für virtuelle Versammlungen?
Diese Frage solltest du dort stellen, wo "Der Club der toten Dichter" angemeldet ist?
MfG, at