Dazu kommt, dass es um eine Eigenschaft des Verweises geht, deshalb sollte diese Eigenschaft mindestens vom Substantiv getrennt stehen.
Wieso, beim Wort "Generalamnestie" musst du doch auch nicht im Duden nachschauen um zu wissen, dass es sich dabei um eine "generelle Amnestie" handelt, die ich hiermit allen Erbsenzählern inklusive uns beiden erteile!
Ausnahmen bestätigen die Regel :-) Bleibt der Punkt, dass der Generalverweis nicht einfach allgemein, sondern zu allgemein ist, daher Trennung vom Substantiv und Herausstellung geboten.
Zur Amnestie wünsche ich die gesegnete Nachtruhe!