Hej,
Darum die Frage: wie lässt sich eine solche Aussage konsistent begründen?
Das Argument der Unleserlichkeit kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
Ich will dir helfen: der gefangene floh.
Und ja, das ist nur ein Beispiel, welches seinesgleichen suchen lässt. In der Tat stehe auch ich mit der deutschen Rechtschreibung und Orthographie seit inzwischen 20 Jahren auf Kriegsfuß. Allerdings habe ich inzwischen die vielen Aspekte die das Deutsche z.B. gegenüber der englischen Sprache scheinbar verkomplizieren sehr zu schätzen gelernt. Die Groß- und Kleinschreibung gehört definitv dazu. Ich empfinde es angenehm in einem Satz, bereits bevor ich den Sinn eines Wortes erfasst habe, zu Wissen ob es einen substantivischen Charakter inne hat, weil es mich wiederum den Sinn des Wortes schneller erfassen lässt.
Dennoch machen andere Sprachen den Verzicht erfolgreich vor und daher wird zu befürchten sein, dass wir irgendwann auf derartige Features verzichten werden müssen. Solange wir uns aber nicht weigern oder zumindest bemüht sind Groß- und Kleinschreibung zu nutzen, besteht Hoffnung dass uns diese zumindest doch noch eine weile in Deutschland erhalten bleibt.
Das ist so ähnlich wie mit den Siemens-Handys.
Oder der Rettung von dem Genetiv.
Beste Grüße
Biesterfeld
Art.1: Et es wie et es
Art.2: Et kütt wie et kütt
Art.3: Et hätt noch immer jot jejange
Das Kölsche Grundgesetz