wenn du mit "eine Firma haben" meinst, dass man ein Gewerbe angemeldet hat, dann ist diese Warnung so nicht richtig. Auch als Privatmann ohne Gewerbeschein darf man *gelegentlich* gegen Entgelt und gegen Rechnung derartige Leistungen erbringen - vorausgesetzt, man gibt diese Einkünfte dann auch korrekt dem Finanzamt gegenüber an.
richtig - in österreich liegt die steuerfreigrenze bei rund 730 euro pro jahr (wenn ich nicht falsch liege)
das muss man zwar anmelden, aber versteuert wird dann nix
steuerpflichtig gehts bis maximal rund 340 euro pro monat (als zuverdienst), dafür muss man zwar steuern zahlen, aber das ganze fällter unter geringfügigkeit
in jedem fall sollte sich der op aber mit dem zuständigen finanzamt auseinandersetzen - meine angaben begründen sich auf halbwissen ;)