Hi, ChrisB!
Ich habe mir die Mecker-Postings der letzten Woche mal durchgesehen und nichts gefunden, dass tatsächlich ernsthaft den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen würde - da keine glaubhaften Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden.
Eine Verfassungsfeindlichkeit aufgrund Preisgabe der Menschenwürde durch Beleidigung jeder Intelligenz wurde leider schon bei der Big-Brother-Entscheidung abgelehnt, also habe ich an dieser Stelle auch nicht weiter geprüft.
Kurz gesagt: es handelt sich um zulässige Beiträge. Sie sind zwar weder konstruktiv noch sonderlich intelligent, provozieren aber auch positives Feedback und von den erwachsenen Forenteilnehmer auch durchaus erwachsene Erwiederungen. Ich kann nicht erkennen, dass sich daraus ein Schaden für das Forum oder deren Teilnehmer ergeben kann: an berechtigter Kritik kann man sich orientieren und an unberechtigter Kritik profilieren (indem man diese vernünftig behandelt).
Gruß, LX
RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a