[...]Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.[...]
Rechtlich gesehen tut das SELFHTML Forum nichts anderes: Indem du hier Text postest, gewährst du SELFHTML das Nutzungsrecht, diese deine Inhalte bis auf weiteres zu speichern und verbreiten, ohne dass du als Urheber dafür Gebühren verlangst. Das SELFHTML Forum ist sogar noch fieser (»Mir ist klar, dass mein Beitrag noch über Jahre hinweg unveränderlich im Archiv abrufbar
und durch Suchmaschinen im Internet auffindbar sein wird«). ;)
Solche Klauseln sind völlig verbreitet bei Plattformen, bei denen Nutzer Inhalte einstellen können. Ein Social Network und ein Bild-Upload-Dienst, den die Firma, für die ich arbeite, entwickelt bzw. mitentwickelt hat, haben ähnliche AGB. Das hat erst einmal nichts mit fiesen Absichten zu tun, sondern ist ein Erfordernis für Webplattformen, bei denen man Inhalte hochladen kann.
Ich bin kein Jurist (ich weiß nicht ob Du einer bist) - und ich wage nicht, zu ermessen, ob die Facebook-AGBs rechtens sind. Ich finde sie zumindest (darauf können wir uns gerne einigen) rechtlich ziemlich fragwürdig.
Ich habe den Artikel gelesen und verstehe nicht, was dort nun warum als fragwürdig angesehen wird.
Die Formulierungen sind schwammig, sehr offen und was konkret auf Seiten von Facebook darunter fällt ist nicht bekannt, das ist richtig. Der Artikel mutmaßt, Facebook räume sich damit »die Möglichkeit der Bildnutzung für Werbung« ein.
Ich verstehe nicht, was das bedeuten soll. Wie sollte Facebook mit einem potenziellen Katzenfoto, das ich (hypothetisch) gestern mit meiner Verwandtschaft auf Facebook geteilt habe, Werbung machen? So funktioniert Werbung von/auf Facebook nicht. Natürlich könnte Facebook das tun, also einfach private Inhalte für eigene Zwecke öffentlich verwenden. Vielleicht würden es die schwammigen AGB, denen der Nutzer zugestimmt hat, sogar erlauben, es wäre aber absurd und Facebook würde sämtliches Vertrauen zunichte machen. Es ist nicht im Interesse von Facebook, Privatfotos, deren Sichtbarkeit vom Nutzer eingeschränkt wurde, hinterrücks im Web öffentlich zu machen.
Mathias