Hallo,
Hi Fred,
danke für deinen ruhigen und sachlichen Beitrag. Doch in einem Punkt ist dir zu widersprechen:
Das sollte also vereinsintern geklärt werden.
Den Verein gibt es nicht mehr – ohne Mitglieder (siehst du welche?) kein Verein. Es gibt noch einen Vorsitzenden, aber auch nur noch pro forma, da zurückgetreten. Was soll also „der Verein“ noch entscheiden können?
"Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt."
"Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Kassierer gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren."
http://verein.de.selfhtml.org/dokumente/satzung.htm#paragraph-11
Es macht Sinn, die Rechtslage zu beachten, und die ist klar. Der Verein ist nach wie vor als juristische Person existent, er hat einen Vorsitzenden und er ist nicht aufgelöst. Es wird auch eine Vereinssitzung geben, auf der sich der Verein dann entweder auflöst (was ich nicht glaube) oder ein neuer Vorstand gewählt wird.
Gruß
jobo