Moin,
Plötzlich bricht das Kupplungspedal. … Das Auto war weiterhin technisch funktionstüchtig
Ich bin mir nicht sicher, ob ein TÜVer deine Definition teilt.
doch, tut er vermutlich schon: Das Auto ist durchaus noch "technisch funktionstüchtig", aber nicht mehr verkehrssicher. Und das auch nicht, weil die defekte Kupplung per se einen Sicherheitsmangel darstellt - aber die Handhabung, das vorsichtige Schalten des Getriebes, erfordert nun so viel Aufmerksamkeit und Konzentration, dass der Fahrer dadurch erheblich vom Verkehrsgeschehen abgelenkt ist.
Die Geschichte mit der defekten Kupplung habe ich übrigens selbst auch schon erlebt. Bei einem VW-Bus in olivgrün. Das Schalten ohne Kuppeln ist gar nicht so schwierig, mit etwas Feingefühl kriegt man es sogar geräuschlos hin (aber nicht im hektischen Stadtverkehr). Aber das Anfahren mit dem Anlasser tut dem Techniker in der Seele weh.
So long,
Martin
Logik ist die Theorie, Chaos die Praxis.