Hallo,
deine Argumentation bleibt mir verschlossen.
Ein Browser kann ein Rechteck darstellen (Warum eigentlich rechteckig und nicht trapezförmig? Standard halt.) Ein Unwissender kann damit nix anfangen und daher nicht bedienen. Jemand mit entsprechender Information kann einen Wert eintragen und abschicken. Formular ist technisch funktionstüchtig.
Ein Screenreader/eine Braillezeile könnte "Input!" auffordern und schon haben wir dasselbe in grün.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum etwas, das offensichtlich technisch funktionstüchtig ist, als „nicht funktionstüchtig“ bezeichnet werden soll.
Gruß
Kalk