Hallo beatovich,
Sag mal, worauf willst du genau hinaus? Willst du mich gerade irgendwie trollen?
Ich glaube eher, Beat will auf die Absurdität des Gesetzes hinaus.
Durchaus.
Dass es absurd ist, weiß ich selber schon. 😀
Mir muss man nämlich erst mal ein paar Dinge erklären, bevor ich überhaupt eine Ahnung habe, worüber die reden.
Ein upload ist ja nichts anderes als ein Datentransfer über das Internet, eventuell sogar nur über das LAN.
Dass Schlagwörter immer vereinfachend sind, erwähnte ich ja bereits. Es macht keinen Sinn, gegen die vereinfachende Bezeichnung zu argumentieren, wenn da etwas leicht anderes hinter steckt.
Ich sitze hier nämlich auf einem Computer auf welchen permanent Dinge hochgeladen werden. Wenn Frau Merkel ihre Email absendet, bewirkt sie einen Upload. Ist jetzt Frau Merkels Mailbox-Betreiber oder ich selber verpflichtet, Daten zu verweigern, nur weil in ihnen etwas vorkommt, das zufällig in einer willkürlich erstellten Liste steht?
Mit dem Werkstoff Email hat das nichts zu tun. Auf E-Mails dürfte es nicht zutreffen, weil die ja nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Sie wollen also (noch nicht?) jeglichen Datentransfer filtern (lassen).
Gruß
Julius