Hallo,
habe erst überlegt einen neuen Thread zu erstellen, aber eigentlich passt es auch hierhier.
Worum gehts? Heute erhielt ich von einem Freund eine merkwürdige Mitteilung, eine Weiterleitung eines Bussgeldbescheides in Höhe von 15 Euro, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, an Ihn postalisch adressiert und gesendet.
Nur, auf dem Bild bin ich, was auch verständlich ist, ist ja auch mein Auto. Wie konnte das dann passieren? Ganz einfach, vor ca. 2 Jahren ein ähnlicher Fall, nur dass er damals der Fahrer war und die Strafe etwas höher, ca. 70 Euro. So haben wir damals dann auch auf dem Fragebogen ausgeführt, wurde bezahlt und somit erledigt.
In diesem aktuellen Fall also, hätte das Knöllchen logischerweise mir an meiner Adresse zugestellt werden müssen, bin ja schließlich der Halter und war auch in den letzten Jahren ganz normal so. Diesmal, warum auch immer, sendeten sie das aber meinem Freund zu. Das dürfte wohl ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz sein und wenn ich mir Art. 82 Abs. 1 DSGVO anschaue auch erheblich geahndet werden:
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person bei einem Verstoß gegen die DSGVO, durch die sie einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter.
Ich habe also Anspruch auf Schadenersatz? Fragt sich natürlich wie hoch der ausfallen könnte. Ziemlich hoch sollte man meinen, wenn man bedenkt, dass hier ein staatliches Organ dagegen verstösst, dass sicher keine Probleme hätte Firmen finanziell hochpreisig für so was bluten zu lassen. Aber meist ist es ja genau das Gegenteil, gerade staatliche Fehler, werden finaziell kaum Abbitte leisten müssen. Sieht man ja auch bei den extrem geringen, geradezu lächerlichen, Entschädigungen bei zu Unrecht Verurteilten, bei denen sich nach Jahren im Knast die Unschuld rausstellt.
Ich werde das natürlich nachher mit meinem Anwalt beraten, schreibe das aber hier um euere persönliche Meinung dazu zu hören und zu zeigen was für seltsame Wege eingelagerte Daten auch über Jahre gehen können.
Gruss
Henry
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“