Hallo
In diesem aktuellen Fall also, hätte das Knöllchen […] mir an meiner Adresse zugestellt werden müssen […]. Diesmal, warum auch immer, sendeten sie das aber meinem Freund zu. Das dürfte wohl ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz sein und wenn ich mir Art. 82 Abs. 1 DSGVO anschaue auch erheblich geahndet werden:
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person bei einem Verstoß gegen die DSGVO, durch die sie einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter.
Ich habe also Anspruch auf Schadenersatz?
Hast du einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten? Wenn nicht, dann nicht.
Tschö, Auge
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Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
Hohle Köpfe von Terry Pratchett
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