Hallo Henry,
Mich wundert, wie du den Tip, entspannt zu bleiben, mit der DSGVO in Zusammenhang bringst und zudem, woraus du da einen Widerspruch konstruierst. Echt rätselhaft …
Nichts zu tun und mich rauszuhalten, anstatt den klaren Verstoss zu verfolgen, ist für dich kein Widerspruch?
Der Widerspruch liegt im Handeln der Strafverfolgungsbehörde, aber IHMO nicht in Gunnars Tip. Den wenden so einige an, und die Behörde gibt oft deutlich mehr Geld bei diesem Quatsch aus als sie durch die Gebühren dann einnimmt.
Ob man das gut findet ist eine andere Frage, aber einen Widerspruch zur DSGVO sehe ich da nicht. Ist ja deine Entscheidung, ob du das verfolgst oder nicht.
Mit Raushalten und Füße hochlegen meinte Gunnar wohl nicht nur das Knöllchen, oder?
Ich verstehe es so, dass du erst in Erscheinung treten solltest, wenn du auch direkt angeschrieben wirst. Ob du es dann zur Anzeige bringst oder nicht, ist dann ja nochmal eine andere Frage 🤷♂️
LG,
CK