Hallo Henry,
Worum gehts? Heute erhielt ich von einem Freund eine merkwürdige Mitteilung, eine Weiterleitung eines Bussgeldbescheides in Höhe von 15 Euro, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, an Ihn postalisch adressiert und gesendet.
Ja, sowas ist bei uns in der Familie auch mal passiert. Einer meiner Brüder ist zu schnell gefahren, das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Zu dem Zeitpunkt haben sich zwei meiner Brüder das Auto geteilt. Auf den Bußgeldbescheid hat mit Widerspruch reagiert, weil er nicht gefahren ist. Er wisse nicht, wer gefahren sei.
Ein anderer meiner Brüder, der das Auto noch nie gefahren ist, hat dann den Bußgeldbescheid bekommen. Der ist weder gefahren noch wohnen sie zusammen oder sonstwas. Er ist auch noch nie in Erscheinung getreten, weil er seit Erlangen des Führerscheins nicht mehr gefahren ist. Er hat Widerspruch eingereicht mit der Begründung, er seie nicht gefahren. Der Widerspruch wurde abgewiesen mit der Begründung, dass das eine Schutzbehauptung sei und deshalb unglaubwürdig. Es ist unklar, woher sie überhaupt die Adresse haben. Vielleicht hat die Behörde im Einwohnermelderegister geblättert?
Diesmal, warum auch immer, sendeten sie das aber meinem Freund zu. Das dürfte wohl ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz sein und wenn ich mir Art. 82 Abs. 1 DSGVO anschaue auch erheblich geahndet werden:
Ich kann das nicht einschätzen, da mir da der Sachverstand fehlt. Ich weiss allerdings, dass es für Behörden und andere Einrichtungen des öffentlichen Dienstes Sonderrechte und Ausnahmen gibt, die in der DSGVO definiert wurden. Inwieweit das hier der Fall ist, weiss ich nicht.
Ich werde das natürlich nachher mit meinem Anwalt beraten, […]
Und, was sagt der dazu?
LG,
CK