Hallo Henry,
natürlich ist es ärgerlich, dass man bei der Bußgeldstelle so blöd war, einen temporären Fahrer mit dem Halter zu verwechseln. Man hatte - vermute ich - die alte Adresse noch gespeichert, als "letzter bekannter Fahrer", und deinen Freund deshalb angeschrieben.
Ich habe keine Ahnung, was man alles in solchen Stellungnahmen angeben kann/soll/muss, wie ihr sie damals geschrieben habt, aber könnte die Bußgeldstelle daraus vielleicht ableiten, dass dein Freund nicht nur einmalig der Fahrer des Fahrzeugs war, sondern eigentlich der ständige Fahrer ist? Sowas kommt häufig genug vor. Und wenn sie euch eure damaligen Worte in der Tastatur umdrehen können, so dass das Anschreiben deines Freundes als einzig legitime Handlung da steht, dann geht die Schadenersatzforderung möglicherweise nach hinten los, das müsst ihr jedenfalls genau prüfen. Eine Beschwerde könnte beim Kreis-/Landes-/Bundesdatenschutzbeauftragten einzureichen sein, und wer weiß, was daraus dann wird.
Der geringste Ärger ist jedenfalls, wenn ihr die Dummheit vom Amt ausnutzt und dein Freund einfach sagt "das bin ich nicht und ich besitze dieses Auto nicht". Die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird, ist bei 15 Euro Bußgeld hoch genug. Dass man Dir dann ein Bußgeldverfahren aufnötigen will, zu erhöhten Kosten, kann ich mir nicht vorstellen, denn der Falschversand war ja der Fehler der Bußgeldstelle. Und wenn doch, kannst Du feiern, denn dann haben sie den Pudel nicht nur geschossen, sondern auch noch als Spanferkel gebraten.
Rolf
sumpsi - posui - clusi