Hallo Christian,
Der Widerspruch wurde abgewiesen mit der Begründung, dass das eine Schutzbehauptung sei und deshalb unglaubwürdig. Es ist unklar, woher sie überhaupt die Adresse haben. Vielleicht hat die Behörde im Einwohnermelderegister geblättert?
danke für den Erfahrungsbericht. Erschreckend, was es so alles gibt.
Diesmal, warum auch immer, sendeten sie das aber meinem Freund zu. Das dürfte wohl ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz sein und wenn ich mir Art. 82 Abs. 1 DSGVO anschaue auch erheblich geahndet werden:
Ich werde das natürlich nachher mit meinem Anwalt beraten, […]
Und, was sagt der dazu?
Teile ich gerne mit, sobald ich mich mit Ihm getroffen habe.
Gruss
Henry
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Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“