Hallo Rolf,
Der geringste Ärger ist jedenfalls, wenn ihr die Dummheit vom Amt ausnutzt und dein Freund einfach sagt "das bin ich nicht und ich besitze dieses Auto nicht". Die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird, ist bei 15 Euro Bußgeld hoch genug. Dass man Dir dann ein Bußgeldverfahren aufnötigen will, zu erhöhten Kosten, kann ich mir nicht vorstellen, denn der Falschversand war ja der Fehler der Bußgeldstelle. Und wenn doch, kannst Du feiern, denn dann haben sie den Pudel nicht nur geschossen, sondern auch noch als Spanferkel gebraten.
Nein, der geringste Ärger ist das nicht unbedingt. Hatte mit diesem Amt schon mal Ärger, das war vor ca. 4 Jahren. Damals bekam ich auch ein Knöllchen, mein Erstes mit diesem Fahrzeug (Firmenfahrzeug), bzw. eigentlich doch nicht weil es vermutlich beim Nachbarn eingeworfen wurde. Anstatt erneutem Knöllchen/Mahnung sah ich mich direkt mit der Aufforderung konfrontiert ein Fahrtenbuch zu führen. Meine Versuche das auf nette Art mit dem Amt zu klären, misslangen. Es kam zum Prozess in Düsseldorf, den das Amt verlor. Da ich aber damals natürlich nicht wusste wie der Prozess ausging, war natürlich die Zeit dazwischen kein "geringster Ärger", denn hätte ich verloren hätte ich Gerichtskosten tragen müssen und Fahrtenbuch führen müssen. Also was das Knöllchen hier betrifft, ist für mich der "geringste Ärger" es einfach zu bezahlen. Unabhängig davon will mein Gerechtigkeitsempfinden aber nicht den Verstoss gegen den Datenschutz akzeptieren, nicht weil ich so sehr die DSGVO liebe, sondern einfach, weil ich den Ämtern die gleichen Repressalien beim Verstoss zugestehe, die sie unsereins auferlegen.
Gruss
Henry
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“