Hallo Henry,
Ich habe nicht geschrieben, dass man aus den wenigen Daten über den Vorfall, die deinem Bekannten bekannt gemacht wurden und die er mutmaßlich vorher nicht besaß, nicht Schlüsse ziehen kann, die dir zum Nachteil gereichen. Zuerst ist da aber nichts außer Ort und Zeit des Vorfalls.
Ist Datenschutz denn erst wichtig, wenn ein Nachteil daraus entsteht, oder ist bereits die Weitergabe von privaten Daten ein Nachteil?
Dir ging es hier in diesem Teilzweig um Schadenersatz. Ob das Vorgehen moralisch oder de jure richtig ist oder nicht, darüber hat Auge gar nichts gesagt. Er bezog sich nur auf etwaige Ansprüche auf Schadenersatz. Siehe auch seine Antwort. Und damit du Anspruch auf Schadenersatz hast, dafür muss halt ein konkreter Schaden vorliegen (und kein theoretisch möglicher). 🤷♂️
LG,
CK