Hallo Christian,
Dir ging es hier in diesem Teilzweig um Schadenersatz. Ob das Vorgehen moralisch oder de jure richtig ist oder nicht, darüber hat Auge gar nichts gesagt. Er bezog sich nur auf etwaige Ansprüche auf Schadenersatz. Siehe auch seine Antwort. Und damit du Anspruch auf Schadenersatz hast, dafür muss halt ein konkreter Schaden vorliegen (und kein theoretisch möglicher). 🤷♂️
Ähm nein, darauf hatte ich ja schon geantwortet. Es muss gar kein Schaden vorliegen laut Gesetzestext.
oder nochmal:
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO können nun auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden, wenn z.B. personenbezogene Daten einem Dritten zugänglich gemacht werden, hierdurch aber kein Vermögensschaden entstanden ist. In diesem Fall hat der Geschädigte das Recht Schmerzensgeld zu verlangen.
Gruss
Henry
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“