Hi,
Aus deutscher Sicht hätte es diese Verordnung nicht gebraucht; das deutsche BDSG ist quasi eine Obermenge der DSGVO und geht bei einigen Punkten sogar darüber hinaus.
Dem möchte ich, so allgemein, wie du es formuliert hast, widersprechen.
ich habe jedenfalls nur gute Erfahrungen gemacht, wenn ich mich aufs BDSG bezogen habe.
Es wurde nur in vielen Fällen nicht eingehalten - aber auch selten eingeklagt und hat deshalb in der Öffentlichkeit wenig Beachtung gefunden.
Das BSDG bot bei weitem nicht die Rechte, als Betroffener auf Gesetzesverstöße zu reagieren, die die DSGVO bietet.
Ich glaube, das unterschätzt du. Ich habe in zahlreichen Fällen Firmen angeschrieben und meine Rechte eingefordert, die mir aufgrund des BDSG zustehen (Auskunft, Löschung von Daten, Unterlassung), und dabei nur andeutungsweise mit der Möglichkeit gespielt, rechtliche Schritte zu unternehmen. Und in fast allen Fällen haben die angeschriebenen Unternehmen mit eingekniffenem Schwanz eingelenkt und klein beigegeben.
Das ist der Grund, warum „so selten“ (ein)-geklagt wurde und das ist auch der Grund, warum das BSDG so zahnlos war und so leicht nicht einzuhalten war.
Auch hier habe ich den Eindruck, dass du die Tragweite des BDSG unterschätzt.
Ciao,
Martin
Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.