Hallo,
erst mal danke für eure Meinungen zu dem Thema. Nach juristischer Rücksprache könnte dieser Fall grössere Wellen schlagen und eventuell zu einem Rechtsstreit kommen. Diese Entscheidung benötigt allerdings einige Tage ausgiebiger Recherche. Es wurde mir empfohlen daher im Moment nicht allzu gesprächig zu sein. Daher nur ganz oberflächlich, ja es besteht ziemlich sicher ein Schadenersatzanspruch und selbstverständlich eine drohende Strafzahlung. Selbst wenn sich das Amt auf Erwägungsgrund 50 und damit der erlaubten Weiterverarbeitung beruft, bedeutet das nicht mit meinen Daten hausieren zu dürfen. Es ist sogar umgekehrt ein zweischneidiges Schwert, wenn ich den Behörden unerlaubterweise die Daten einer Person mitteile (Bezug: Fall @Christian Kruse), der gefahren ist, mache ich mich stafbar. Wie gesagt, bitte Verständnis, dass ich im Moment nicht zu viel ausplaudern darf, weiteres folgt später.
Gruss
Henry
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“