Kann jemand zu einer rechtlichen Frage etwas sagen? Ist es erlaubt, direkte Links auf Files zu setzen, die im Internet liegen, z.B. Programme u.ä.?
Danke für jeden Tip.
Hallo Music & More, nett Dich kennenzulernen ;)
Du mußt rechtlich immer unterscheiden zwischen privater und geschäftlicher Nutzung des 'Verweises'.
Was Du vorhast ist in Wahrheit keinen Link setzen, sondern eine eine Quelle anzapfen. Der Link im klassischen Sinne im HTML - verkörpert durch das Element <A> - ist lediglich eine moderne Fußnote, bei der es rechtlich sicherlich auch einiges zu beachten gibt. Prinzipiell kann man aber einfache Verweise frei setzen. Dazu mal später was ....
Wie die Notierung des HTML Codes, den Du zur Diskussion gestellt hast zeigt, willst Du über das http Protokoll von einer offenbar Dir fremden Site ein aktuelles image file einbinden. Derzeit wird das juristisch unter 'Inlinelinking' erörtert.
*** im Geschäftsverkehr
Eine derartige Vorgehensweise ist im geschäftlichen Verkehre nun überhaupt nicht empfehlenswert, da die Juristen hierin - mit guten Gründen - sowohl eine Urheberrechtsverletzung, als auch eine wettbewerbswidrige Handlung gleich unter mehreren Aspekten sehen werden. Daneben können noch andere Tatbestände (z.B. Kennzeichenrechte) greifen, aber da muß man den konkreten Fall sehen ...
* Zivilrechtlich:
Theoretisch ist also abzuraten - Praktisch gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn der aber eingeschaltet wird, kann es teuer werden.
* Strafrechtlich:
Ist so'ne Sache. Wer mal ab und zu in die Glotze schaut sieht zur Zeit die furchtbar nette Werbung von M$, die auf § 106 UrhG verweist. Danach macht sich in der Tat strafbar, wer in anderen als in den gesetzlich zugelassenen Fällen (vgl. dazu unten) ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk z.B. vervielfältigt.
Gerade für einen solchen Vorgang einer Vervielfältigung würdest du ja - wie heist es so schoen - adäquat kausal werden.
** Im Privatverkehr:
Gilt das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nicht. Zum privaten Gebrauch kannst Du urheberechtlich gesehen fast alles vervielfältigen (außer Datenbanken und Computerprogramme). Das XXXimage fällt z.B. darunter. Du darfst es aber eben auch nicht auf Deiner privaten Homepage wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Vervielfältigen nur für Dich .....
Wie das mit den Videos eben geht ..... private kopie kein Problem, aber das auf einer Fete zeigen zu der Du Eintritt genommen hast, da fängt es eben an.
*** Die gesetzlich zugelassenen Fälle(Schranken des Urheberrechts) kann man unter
<A HREF="http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#AI6">http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#AI6</A>
nachlesen, wenn man Zeit und Muße hat
Soweit es um die Rechtsfrage geht, ob es Recht ist, das jeweilige nationale Recht 1:1 in Vorgänge des Internets zu übertragen, bin ich für Diskussionen gerne offen.
Derzeit wird das aber überwiegend getan und die Gerichte und der Gesetzgeber sehen da überhaupt keine Probleme (ich teilweise schon ;-). Das nur zur Klarstellung.
Einiges klar geworden?!
CU
'Bo'