Hi folks,
heute wurde mir ein (Eil-)Beschluss des Landgerichts Koeln aus Mai98 bekannt, nach dem offenbar das 1:1 Kopieren einer Verweisliste aus einem HTML-Dokument als rechtswidrig erachtet wurde.
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SEHR befremdlich die deutsche Rechtsprechung. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Schade eigentlich - wäre nämlich interessant mal zu erfahren warum.
Befremdlich heißt ja in diesem Zusammenhang so etwas wie: das deutsche Recht liegt da total neben der Sache.
Für meine Begriffe gibt es schon so etwas wie einen Schutzanspruch für geistige Leistung. Auch wenn eine 'Linkliste' nichts hochgeistiges ist, dennoch kann in der Zusammenstellung und Anordnung schon eine schützenswerte Leistung zu sehen sein. Das 1:1 kopieren halte ich nicht für fair, solange der Autor dies nicht ausdrücklich gestattet. Stichwort: 'unzulässiges Schmücken mit fremden Federn'.
Ist mal meine Meinung gegen die eher gefühlsmäßige Äusserung einer Befremdlichkeit.
CU
'Bo'