Aber sollte da nicht urspruenglich eine Art /selfaktuell/boris.htm draus werden ??? :-)
Hallo Boris,
kann Stefan nur beipflichten, es waere toll, wenn Du einen Beitrag in dieser Form leisten koenntest, sofern Deine Zeit es erlaubt.
Ich habe z.B. bei einer HTML-Umsetzung von (als Text nicht geschuetzten) Gesetzestexten immer ein Copyright fuer die "gewandelte" Form gesehen. Interessiert mich sehr, da ich aehnliches fuer unser Intranet gemacht habe und ein bisschen die Kontrolle ueber meine Arbeit behalten will.
Du sagst es: § 5 UrhG bestimmt, daß am Gesetzestext kein urheberrechtlicher Schutz besteht.
Die HTML Bearbeitung genießt potentiell Urheberschutz und zwar als Bearbeitung (§ 3 UrhG) oder Sammelwerk. Jetzt muß aber hierfür die Schwelle zur persönlich geistigen Schöpfung genommen werden. Ein paar <p> Elemente reichen dafür wohl nicht aus, oder gar den Gesetztestext in ein <pre> [..] </pre>
zu setzen. Da fehlt es an persönlicher Eigenart und überdurchschnittlicher Leistung, wonach die Gerichte immer wieder fragen. Auf die insofern individuelle Anordnung und ggf. Verknüpfung kommt es an.
Das Problem letztlich ist: Das Urheberrecht kann man leider nicht mal so in einigen Sätzen erklären.
Wer Interesse an eigener Gesetzes Lektüre zum gewerblichen Rechtsschutz hat, der findet die online, aktuell und vorbildlich (sgml2html Modul) beim Kollegen RA Dr. Krieger, Duesseldorf unter
http://transpatent.com/gesetze/
CU
Bo
Also, ein entsprechender Artikel in Selfaktuell wuerde bestimmt auf grosses Interesse hier stossen und viele Fragen eruebrigen.
Bye, Michael