Hallo Stefan,
» > Aber bei Verweisen darf man nie vergessen, daß das Verhältnis zwischen Inhalt der Referenz und der Referenzbeschreibung zu bewerten sein wird.
Das sehe ich durchaus ein. Man muss zwischen Verweisziel und Verweistext unterscheiden, zwischen technischer Implementierung des Link-Setzens und der Absicht, die hinter dem Link-Setzen steht. Wenn ich sage: <a href="http://www.microsoft.com/">Link zu einem faschistoiden Unternehmen</a> oder sage <a href="http://www.microsoft.com/">Link zu einem interessanten Unternehmen</a>, dann sind das aus juristischer Sicht zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Wie siehst Du das: Aus o.g. Gründen traut sich z.B. ein Unternehmen nicht, seine Verweise zu referenzieren, nur auszuschreiben als www.irgendwas.de. Der User kann sich das ja in die Browserzeile kopieren, aber das Unternehmen wäscht damit seine Hände in "Unschuld". Die Idee des Hypertextes ist IMHO damit zunichtegemacht. Aber die falsche "Kennzeichnung" eines Links ist für mich dasselbe wie auf ein Nutella-Glas zu schreiben, daß sich Nutella darin befindet, in Wirklichkeit aber bloß Matsch aus Nachbar's Pfütze. Das könnte man ja ahnden, sofern das Glas dann zum Verkauf angeboten wird, <g>
Was ich aber schlimm finde an dem hier debattierten 1895-Mark-Fall ist ja, dass da offensichtlich jemand abgemahnt wurde, der den Link nicht in irgendeiner offensichtlich oder verdeckt schaedigenden Weise gesetzt hat, sondern einfach so, wie jeder von uns Web-Schaffenden Links setzt auf fremde Seiten, die es ihm Wert sind. Und das finde ich doch sehr bedenklich.
Wie gesagt, die Idee des Hypertextes muß lebendig bleiben, sonst kann man das World wide web einstampfen.
Viele Grüße,
Kirsten