Ich hoffe letzteres,
wäre toll wenn Ihr da näheres wisst.
thnx
Uffz. Ist mal wieder alles nicht so einfach.
Die deutsche Rechtsprechung zu Ortsnamen hat in der Tat mit dem Urteil des LG Mannheim zu heidelberg.de begonnen und ist über mehrere Stationen gegangen.
Eine gute Ressource für Urteile deutscher Gerichte ist insofern die Entscheidungssammlung unter www.online-recht.de . Da gibts auch die Dresden online Entscheidung. Zuletzt hat das OLG Köln in der Entscheidung "Herzogenrath.de" ein starkes Wort gesprochen.
Vgl: < http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1999-02/1999-02internet.htm#3 >
Neuere Tendenzen in der Domainnamerechtsprechung unter:
< http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1998-12/1998-12internet.htm#1>
Zum Domainnamenhandel und möglichen Folgen:
< http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1998-11/1998-11internet.htm#1>
Vielleicht hilft das ein wenig weiter
CU
Bo