Hi Klaus,
Die Sachen gehören ja schließlich dem Verein, und nicht der Werbeagentur. Das Plakat allein hat etwa 400 MB auf dem Mac. Am einfachsten wäre es doch, wenn er denen eine CD brennt.
mein "Vorredner" hat mit seiner Darstellung das wesentliche schon getroffen.
Nach dem Urhebergesetz hält der Fotograf besondere Rechte einem Lichtbild.
Über diese Rechte kann freilich verfügt werden. So wird es auch in dem Fall gewesen sein, den Du geschildert hast. Wenn Du nicht weiß wie die Vereinbarungslage zwischen Verein und Werbemann ist, dann solltest Du vor einer Meinungskundgabe erstmal Tatsachenforschung betreiben, denn mit den Angaben die Du gemacht hast kommt ein Jurist nicht viel weiter, vieles spricht aber schon heute dafür, der thread mit 'Ja' beantwortet werden muß.
Sollte aber der Verein sogar die ausschließlichen Nutzungsrechte erworben haben (dazu bedürfte es wohl einer ausdrücklichen Regelung) blieben immer noch einige Fragen offen, das führt aber in diesem Rahmen zu weit. In dem Zusammenhang sei nur darauf hingeweisen, daß wohl zuerst das Bezirksgericht Amsterdam entschieden hat, daß CD-ROM und 'Internet' urheberrechtlich neue Nutzungsarten seien. Später gewannen auch Fotographen einen Prozess gegen den Spiegel, der Fotos auf CD-Rom veröffentlich hatte, die die Fotographen aber nur für die Printausgabe lizensiert hatten ......
Grüße aus Bonn
Boris