Boris Hoeller: Lieg ich falsch mit meiner Meinung?

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Mit den Sachen kann er ja überhaupt nirgends anders mehr werben. Die Sachen sind so spezifisch gemacht, dass er die nach dem Fest löschen kann. Der Verein hat ja die Sachen bei ihm bestellt, und nicht nur gesagt: "mach uns die aber gib uns das Ergebnis nicht".

Ich hab ja juristisch keine Ahnung, aber ich bin immer noch der Auffassung, dass die Logos dem Verein gehören (der hat sie ja auch bezahlt) und denen auch zur Verfügung gestellt werden sollten.

Hi Klaus,
wie gesagt kommt auf die Vereinbarung an. Ist nichts gesagt worden, gilt die sog. Zweckübertragungstheorie, dann wird ausgelegt und das ist prinzipiell immer gut  für den, der Rechte nach dem UrhG erworben hat.

Auch Urheberrechtsprofies blicken nicht immer durch, aber eins steht fest:

Eine genaue juristische Betrachtung ist immer erst möglich wenn der Sachverhalt einigermaßen feststeht und  davon konnte bei Deiner Schilderung nun nicht die Rede sein, erst ist von Lichtbildern die Rede, dann von Logos .....

Aus der Ferne sehr schwer zu beurteilen.

Ich wollte denen ja aber nur eine gute Seite machen, aber wenn die dann halt nicht wollen, ...

Danke für euer Bemühen.

Mach' doch denen eine gute Seite, aber kläre auch vertraglich ab, daß der Verein Dir Material liefert, welches Du urheberrechtlich unbedenklich bearbeiten darfst....

Grüße aus Bonn
Boris