hi folks,
nicht so aufregen, es kommt beim Setzen von Verweisen generell auf den Kontext an.
Insbesondere gehört zu einem Markenrechtsverstoß schon mal ein Handeln im geschäftlichen Verkehr.
Ich habe mal eine Einführung geschrieben, die wie ich hoffe bald aktualisiert und ausgebaut wird
< http://www.bonnanwalt.de/rg/internet/markenrecht>
Wichtig für alle, die auch sachlich über Markenrecht diskutieren wollen ist sicherlich der § 23 MarkenG, der die gesetzliche Einschränkung zu den starken rechten des Markeninhabers darstellt. Unter < http://www.transpatent.com/gesetze/> kann man das online recherchieren ....
Unter
< http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1999-04/>
gibt es den Verweis auf sehr aufschlußreiche Ausführungen zur Verwechslungsgefahr und zwar im jüngsten Urteil des EuGH zu dieser Frage.
Soweit in aller Kürze.
Grüße aus Bonn
Boris