Aus dem Nebensatz "Da der Titelschutz regelmäß erst durch Erscheinen des Werkes entsteht..." entnehme ich, dass Titelschutz "entsteht" und nicht eigens irgendwo "angemeldet" werden muss (es sei denn zur Titelschutzanzeige). Sehe ich das richtig?
Wie sagen die Amerikaner?
"That is korrekt".
Wer ein online-Projekt plant und schon den Titel parat hat, sollte eine Titelschutzanzeige schalten, wenn er noch einige Monate bis zur Veröffentlichung braucht. Denn erst wenn das 'geistige' Werk an den Markt gebracht ist, zieht durch Inbenutzungsnahme das Recht einher.
Spione könnten ja was von dem tollen Titel mitbekommen haben und unterdessen die Domain als *.com oder mit Bindestrich oder so anmelden, dann hat man Schwierigkeiten, da der Beweis für einen solchen 'dolus malus' nicht leicht zu erbringen ist.
Unter
< http://www.presse.de/pfv/archivta/index.htm>
kann man mal einsehen, was in der Titelschutzszene so läuft.
viele Gruesse
Stefan Muenz
Die kommen auch zurück aus Bonn
Boris