Hallo liebe Forumler!
Ich hab mal eine kleine juristische Frage an euch. Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Ich möchte für ein Architektenbüro werben. Sie haben mich gefragt, ob ich ihnen eine Seite erstellen könnte. So nebenbei haben Sie erwähnt, dass sie ansonsten nur Projekt-orientiert werben dürfen, das heißt sie dürfen an ein von ihnen entworfenes Haus ein Plakat anbringen aber sonstige Werbung ist in diesem Gewerbe untersagt. Begebe ich mich jetzt auf gefährliches Terrain, wenn ich denen eine Homepage mache? Könnte ich diese Klausel damit umgehen, dass ich auf der Homepage von konkreten Projekten spreche.
Ich will mir nämlich keinen Ärger einhandeln bevor ich überhaupt richtig angefangen habe!
Ich freue mich auf eure Antworten! Danke!
Gruß, Klaus