Hallo Klaus,
Ich hab mal eine kleine juristische Frage an euch. Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Ich möchte für ein Architektenbüro werben. Sie haben mich gefragt, ob ich ihnen eine Seite erstellen könnte. So nebenbei haben Sie erwähnt, dass sie ansonsten nur Projekt-orientiert werben dürfen, das heißt sie dürfen an ein von ihnen entworfenes Haus ein Plakat anbringen aber sonstige Werbung ist in diesem Gewerbe untersagt. Begebe ich mich jetzt auf gefährliches Terrain, wenn ich denen eine Homepage mache? Könnte ich diese Klausel damit umgehen, dass ich auf der Homepage von konkreten Projekten spreche.
Ich bin keine Fachfrau auf dem Gebiet, habe aber im Ratgeber online-recht der Akademie gelesen, dass für die Internet-Präsenz von Freiberuflern das jeweilige Standesrecht und weitere sondergesetzliche Regelungen zu beachten sind. Deshalb solltest Du auf die besonderen Beschränkungen für Architekten unbedingt eingehen. Bisher galt für Architekten ein grundsätzliches Werbeverbot, zukünftig (weiß aber nicht, wann zukünftig ist) soll es jedoch erlaubt seine, auf die berufliche Tätigkeit, z.B. auf Referenzprojekte und Leistungsschwerpunkte in sämtlichen Medien, also auch im Internet hinzuweisen. Voraussetzung ist, dass Form und Inhalt sachlich gehalten werden. Du solltest Dich also auf jeden Fall vielleicht bei der Architektenkammer einmal darüber erkundigen.
Gruesse
Marlies