Thomas Hieck: Ist eine Homepage ueberhaupt Werbung

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Liebe Marlies

Kannst Du Thomas, das Gesetz sieht es aber leider anders als Du. Präsentieren dürfen sich im allgemeinen die freien Berufe und es gab da auch mal einen Riesen-Prozess dazu mit einem Trierer Zahnarzt oder Apotheke, ich weiß nicht mehr.

Das Gerechtigleit und Gesetz nicht unbedingt immer etwas miteinander zu tun haben, brauch ich wohl nicht erwaehnen. Ich denke auch da tut sich in naechster Zeit noch etwas. Ich seh wirklich keinen Unterschied, zwischen dem Wartezimmer und einer Homepage eines Zahnarztes.

Viele Gruesse, Thomas