Stefan Muenz: (ZUR INFO) vom Siegeszug der Freeware und vom freiwilligen Bezahlen (a-fair)

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Hallo Steffen

  1. Gewerbe-Anmeldung notwendig, mit allem was dazugehört: Gewerbeschein, IHK-Mitgliedschaft, Buchführung, Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer.
    Verbreitet man sein Programm über a-fair, dann entfällt Punkt 1 offenbar weitgehend. Was aber ist mit Punkt 2?

Als freischaffender Autor bietest du weder Waren noch Dienstleistungen an, sondern geistige Werke. Dafuer brauchst du keinen Gewerbeschein und keine IHK-Mitgliedschaft, sondern du bist dann ein Freiberufler in kuenstlerischen Berufen. Dem Finanzamt gegenueber weist du die quartalsweise anfallenden Honorarabrechnungen von a-fair fuer die Einkommenssteuer aus. Je nachdem, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht, musst du die Umsatzsteuer noch getrennt ausweisen oder eben nicht.

viele Gruesse
  Stefan Muenz