Hi Ludwig,
da euer Unternehmen die E-Mail für betriebliche Zwecke zur Verfügung stellt, hat der Vorgesetzte selbstverständlich das Recht (allerdings nicht heimlich), die ein- und ausgehenden Messages zu lesen. Es verbietet ihm ja auch keiner, die Akten auf deinem Schreibtisch durchzugehen.
Mitarbeiter werden dafür bezahlt, ihre Arbeitskraft dem Unternehmen voll zur Verfügung zu stellen. Private Mails gehören ganz klar nicht in diesen Bereich und sind - sofern im Übermaß produziert - ein Grund zur Abmahnung. Ob Betriebsrat vorhanden, Gewerkschaft im Hause oder auch nicht ...
Uwe