Im Heise online Forum hat FvG angemerkt, dass die Höhe der Gebühren vom Streitwert abhängt? Kann das sein? Oder hat er damit ein Verfahren gemeint?
Jedenfalls würde das den Nachweis der Einfachheit ziemlich überflüssig machen...Schade das ich kein Jurist bin :-)
Gruß
Martin