Ich glaube, allein das ist so unzumutbar, dass ein glatter Formfehler vorliegt, der das Dokument ungueltig macht. Juristen wissen das aber sicher besser als ich ;-)
Stefan, es ist sogar noch viel schlimmer: Für die Rechtswirksamkeit der Abmahnung ist nicht einmal eine erfolgreiche Zustellung des Schreibens erforderlich!
Einmal mehr macht das deutlich, daß hier ein "Recht" auf einen Sachverhalt angewendet wird, der zum Zeitpunkt der Entstehung des Gesetzes noch nicht wesentlich) vorhanden war. Dem ist nur dann beizukommen, wenn schnellstens der Gesetzgeber entweder die vorhandenen Gesetze den sich rapide ändernden Verhältnissen anpasst oder sie auf die Sachverhalte beschränkt, für die sie eigentlich vorgesehen waren.
Solange ein Freiherr sich auf "geltendes Recht" - und sei es noch so absurd - berufen kann, sitzt der Normalbürger immer am kürzeren Hebel.
Eckard