Sehr geehrter Herr,
Dazu jetzt 2 Fragen:
- Wie sieht`s eigentlich aus wenn ich eine Website (Sub-Domain oder Domain) bei einem Ami-Server habe und mich da als Jack aus Texas angemeldet habe, die Seite aber in Deutsch ist und einen Link zum FTP-E****** enthält, kann man dafür belangt werden? Man sollte doch glauben daß in diesem Falle das deutsche Recht nicht greift.
Doch; deutscher Text = bestimmungsgemäße Verbreitung (auch) in Deutschland:
LG München I "Haftung für Links/Server im Elsaß" (Az. 9 HKO 12373/99)
Sachverhalt:
Firmensitz im Elsaß (Frankreich) mit Niederlassung in Deutschland. Deutschsprachiges Angebot auf der Homepage für Downloads von Soft-ware über Links. Eine Software verletzte eine deutsche Marke. Einlassung der Verletzerin: Der Server steht im Elsaß und das deutschsprachige Angebot war für die deutschsprachige Bevölkerung im Elsaß bestimmt. Das LG München I hat die beantragte Verfügung erlassen.
Beschluß vom 20.07.1999
In diesem Fall könnte man doch das deutsche Markenrecht umgehen indem man nicht direkt die Seite verlinkt, sondern eine andere aus dem Ausland, die wiederum den FTP-EXXXX verlinkt hat oder dorthin weiterleitet.
NO
- Wenn auf einer Webseite von einem Explorer die Rede ist (vielleicht in ganz anderem Zusammenhang wie Mars-Explorer Mission oder so) ist dies auch ein Verstoss gegen das Markenrecht ?
Solang keine Marke EXPLORER für Raketen (o.ä.) eingetragen ist - NO.
Im übrigen muß es auch immer eine (kenn)zeichenmäßig Benutzung sein, wenn es ein Verletzungshandlung wäre.
Grüße
Ein nachdenklicher Chefkoch
Was macht der Osterbraten?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt
http://www.gravenreuth.de