Besim Karadeniz: Gemeinsam gegen den Abmahnwahn -ein paar Fragen

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Hallo,

Firmensitz im Elsaß (Frankreich) mit Niederlassung in Deutschland. Deutschsprachiges Angebot auf der Homepage für Downloads von Soft-ware über Links. Eine Software verletzte eine deutsche Marke. Einlassung der Verletzerin: Der Server steht im Elsaß und das deutschsprachige Angebot war für die deutschsprachige Bevölkerung im Elsaß bestimmt. Das LG München I hat die beantragte Verfügung erlassen.
Beschluß vom 20.07.1999

Nunja, Frankreich ist nicht USA. Wenn in den USA bei Geocities eine deutschsprachige Seite mit einem Link auf das besagte FTP-Programm steht, dann werden sich die Geocities-Admins scheckig lachen, wenn eine Bitte auf Löschung der Homepage kommt, weil der Begriff in Deutschland geschützt ist.

Grüße,
Besim