Vielleicht hat jemand bereits andere, ähnliche, oder entgegengesetzte Urteil gesehen, und kann dies hier posten. Ansonsten wäre es schön mal drüber geredet zu haben ;-)
Vom 5. Januar 2000 gibt es ein Urteil des LG Köln
[link http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/2000-02]
bei dem einem Webseitengestalter das Urheberrecht zugesprochen worden ist. Das beklagte Unternehmen mußte daraufhin seine 'Pfuschereien' einstellen ( erst Rechnung nicht zahlen und dann selbst Urhebervermerke löschenund durch eigene ersetzten ...)
Beim Düsseldorfer Urteil - eine Zusammenfassung gibt es unter < http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1999-10/1999-10internet.htm#1> - mangelte es wohl an der Schöpfungshöhe der Werbeseiten. Die Kölner - imho zutreffendere - Rechtsprechung setzt für Webseiten - dies ist Ausprägung des Einflusses von Rechtsetzung der EU - das Kriterium der 'individuellen Leistung' an.
bonngrüße
Boris Hoeller
Frohe Ostern und Gruß, AlexBausW
P.S.: Viel Spaß über Ostern, bei einer vielleicht interressanten Lektüre :-)
Im übrigen bin ich der Meinung, daß dies nicht von "Recht + Links" ablenken sollte.