Bernhard Grunder: Datenschutz: Was darf man (nicht) veroeffentlichen?

Hallo, liebe WWW-Spezialisten.

Ich frage mich, was ich eigentlich nach geltendem Recht im WWW veröffentlichen darf.

(Ich meine nicht Dinge, deren Verwendung wegen Marken- Urheberrechtsgesetzen umstritten ist: Es geht um Personenbezogene Daten)

Gilt hier internationales, Bundes-Datenschutzrecht oder solches der Länder?
Richtet sich das nach dem Wohnsitz des Autors?

Konkret: Haette jemand Bedenken, Bilder von seinen Verwandten ins Netz zu stellen mit Geburts-, Hochzeits- und Sterbedaten?

  1. Ohne deren Einverständnis

  2. Mit Einverständnis

  3. Wenn sie bereits verstorben sind?

Vielen Dank...

  1. Hallo, Bernhard,

    Ich frage mich, was ich eigentlich nach geltendem Recht im WWW veröffentlichen darf.

    Es geht um Personenbezogene Daten)

    Konkret: Haette jemand Bedenken, Bilder von seinen Verwandten ins Netz zu stellen mit Geburts-, Hochzeits- und Sterbedaten?

    Kommt immer auf den Zusammenhang (neudeutsch:Kontext) an.

    2)Mit Einverständnis

    Wenn Sie noch leben nur mit deren Einverständnis. Das rech am persönlichen Bild.

    1. Ohne deren Einverständnis

    Es sei den, sie sind sogenannte Personen der Zeitgeschichte, dann geht das auch ohne.

    1. Wenn sie bereits verstorben sind?

    Mit Einverständnis der Nachkommen/Angehörigen

    Gruß

    Andreas