@ndre@s: Rechtsberatung unzulässig vs. "Wie Bitte" (rtl)

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Hallo miteinander,

<zitat>
Art. 1 § 8 RechtsberatungsG
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen,

2. gegen ein Verbot nach § 7 Satz 2 verstößt oder

3. unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsbeistand" oder eine ihr zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung führt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.
</zitat>

So darf nur allgemein zu einem Thema informiert werden, aber kein individueller Fall abgehandelt werden.

Internet-Seiten (z.B. der wdr-ratgeber recht), die Tips und Hinweise zu rechtlichen Problemem geben haben meist einen Satz wie den folgenden auf ihrer Seite:

<schnipp>
Der Redaktion .... ist es durch Gesetz untersagt, Ihnen individuellen Rechtsrat zu erteilen.
<schnapp>

[Der WDR ist übrigens auch schon unrühmlich in Sachen Domain-Klagen aufgefallen.]

Gruß

Andreas