Hallo miteinander,
<zitat>
Art. 1 § 8 RechtsberatungsG
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen,
2. gegen ein Verbot nach § 7 Satz 2 verstößt oder
3. unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsbeistand" oder eine ihr zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung führt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.
</zitat>
So darf nur allgemein zu einem Thema informiert werden, aber kein individueller Fall abgehandelt werden.
Internet-Seiten (z.B. der wdr-ratgeber recht), die Tips und Hinweise zu rechtlichen Problemem geben haben meist einen Satz wie den folgenden auf ihrer Seite:
<schnipp>
Der Redaktion .... ist es durch Gesetz untersagt, Ihnen individuellen Rechtsrat zu erteilen.
<schnapp>
[Der WDR ist übrigens auch schon unrühmlich in Sachen Domain-Klagen aufgefallen.]
Gruß
Andreas