Andreas Bierhals: (RECHT)Urheberrecht != Nutzungsrecht

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Moin,

Hi Olli,
besser waere sicherlich gewesen den Arbeitgeber zu fragen.
Ich bin zwar nicht der grosse Fachmann in diesen Fragen
aber es ist glaub ich so, das der Arbeitnehmer mit dem Empfang
des Gehaltes jegliche Urheberrechte an den Arbeitgeber abtritt, es
sei denn, es ist ausdruecklich etwas anderes vereinbart.+

da hatte ich bis jetzt eine andere Rechtsauffassung: Das
Urheberrecht als solches liegt immer beim Autor der Seiten.
Wenn dieser jedoch in einem Arbeitsverhältnis steht, hat
der Arbeitgeber das Nutzungsrecht (nicht das Urheberrecht).
Damit sollte als Inhaber des Urheberrechts die Aussage
"ich habe die Seiten der Firma XY gestaltet" zulässig sein.
Nicht erlaubt kann dagegen sein, die Seiten oder Teile/Kopien
davon auf der privaten Homepage zu spiegeln.
Ebenso darf der Arbeitgeber nicht behaupten, er habe die
Seiten selbst entworfen und erstellt, dagegen darf er
sie 'nutzen', d.h. sie z.B. auf der Website der Firma ins
Internet stellen.

Sprich:  Bei einer eigene Seite folgender Gestalt kann
ich keine Verstöße gegen irgendwelche bestehenden
Rechte erkennen:

Folgende Seiten habe ich selbst erstellt:

*  http://www.mein.arbeitgeber.de/meineSeite.html
  *  http://www.mein.ehemaliger.arbeitgeber.de/.nochsoneseite.html

Falls dies tatsächlich unzulässig sein sollte, wäre ich ebenfalls für
eine Korrektur meiner Rechtsauffassung seitens jemandem,
der sich damit auskennt, sehr dankbar.

Bis dannundwann

Andreas