Hi,
ich muss den Andreas zustimmen.
Ausserdem kommen 2 andere Dinge hinzu:
1. Eine Ausnahme von obigen, also das verbot des Arbeitgebers
die eigene Arbeit zu beschreiben, ist IMHO nur dann
erlaubt, wenn dies extra vertraglich festgelegt wurde. Z.B. in Form
einer Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsklausel.
2. Es gibt derzeit kein Gesetz/Urteil das Links AUF eine Seite
verbietet, sofern die Links nicht der Beleidigung oder Verunglimpfung der
gelinkten Seite dienen.
Derzeit wird das Internet rechtlich oft als Medium
zur Veroeffentlichung von Texten eingeordnet; Somit gelten
da dann eigentlich die selben Regeln wie beim Presserecht.
Siehe Medienstaatsvertrag.
Nur fuer den Fall, das im September ein Gericht entscheidet, das
Links als solche eine aktive Sache sind, kann sich dies
aendern, da dann sowas wie Mitstoererhaftung etc. ergibt....:(
Ciao,
Wolfgang